Berufliche Erstausbildung zu
- Staatlich geprüften Bekleidungstechnischen Assistenten/Assistentinnen
Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss
Berufliche Weiterbildung zu
- Staatlich geprüften Bekleidungstechnikern / Bekleidungstechnikerinnen
Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung als Modenäherin oder
Schneiderin und eine einjährige Berufserfahrung oder
eine fünfjährige Berufserfahrung in diesem Bereich.
Die Aus- bzw. Weiterbildung ist schulgeldfrei und kann finanziell gefördert werden (AFBG / BAföG).
Die Bewerbungsfrist läuft bis Ende Mai.